| Privatisierte Gesetzgebung |
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| Manipulatives |
| Donnerstag, 13. August 2009 um 12:49 Uhr |
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Wirtschaftsminister Baron zu Guttenberg tut das, was viele Minister tun. Er beauftragt private Berater, meist Anwaltskanzleien, mit der Ausarbeitung von Gesetzen. Doch er tut es dreister: In seinem anscheinend überforderten Hause wird sich nicht einmal die Mühe gemacht, sich ein extern ausgearbeitetes Gesetz zueigen zu machen und es als eigenen Vorschlag zu präsentieren. Stattdessen verschickte das Ministerium ein von der britischen Großkanzlei Linklaters geschriebenes Gesetz inklusive deren Signatur – auf jeder einzelnen der 28 Seiten (SZ). Guttenberg dringt damit zur nächsten Stufe der Privatisierung vor. Er privatisiert die Gesetzgebung – ein Vorgang, den selbst die strammsten Verfechter neoliberaler Ideologien so nicht einzufordern vermochten.
Das Gesetz soll eine Alternative zur Not-Verstaatlichung schaffen, wie es sie bei der Hypo Real Estate (HRE) gegeben hat, indem von Insolvenz bedrohte Banken nur unter kurzzeitige staatliche Verwaltung gestellt werden. Es folgt damit den aus den letzten Jahren bekannten Dogmen, der Staat habe sich möglichst aus der Wirtschaft herauszuhalten, außer eben in Zeiten, in denen Konzerne und Banken von schweren wirtschaftlichen Problemen erschüttert werden. Als Vertreter dieser Ideologie kann auch die ausarbeitende Kanzlei Linklaters, eine Rechtsfabrik mit 2 400 Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, gezählt werden, Sie ist/war weltweit führend unter den Fusionsberatern und war an nahezu allen großen Deals der Firmenwelt direkt beteiligt. Da die Zeiten der großen Deals vorerst vorbei sind, wird sich inzwischen auf das Insolvenzgeschäft konzentriert. Man kennt die Kunden ja…(SZ)
Baron zu Guttenberg ließ zunächst verlauten, es handle sich lediglich um eine Mitarbeit der Kanzlei, doch das ist inzwischen widerlegt. Nun heißt es, das "Outsourcing" sei wegen der „Dringlichkeit“ des Gesetzes notwendig gewesen. Vergessen hat er dabei aber leider, dass das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Hinzu kommt, dass sein Ministerium für die fertige Gesetzesausarbeitung gar nicht zuständig war. Vielmehr waren Justiz- und das Wirtschaftsministerium damit beauftragt in Zusammenarbeit ein Konzept zu erarbeiten. Doch auf die Rückendeckung von Kanzlerin Merkel kann sich Deutschlands beliebtester Politiker und CDU/CSU-Wahlkampf-Zugpferd Guttenberg getrost verlassen (OTZ).
Guttenberg in guter Gesellschaft
Die Bundesministerien haben zwischen 2006 und 2009 insgesamt knapp 2,5 Millionen Euro für externe Gesetzeserarbeitung ausgegeben, Gutachten und Beratungen nicht mit eingeschlossen. Zuletzt hatte das Finanzministerium das HRE-Enteignungsgesetz von der Anwaltskanzlei Freshfields ausarbeiten lassen, die 2007 die HRE bei der Übernahme der Depfa Bank beraten hatte. Auch wurde die Kanzlei Hengeler Mueller beauftragt, am Ausstieg des Großaktionärs J.C. Flowers mitzuwirken. Das Pikante dabei ist: Dieselbe Kanzlei hatte auch den Aktionär bei seinem Einstieg beraten. Für eine Mitarbeit am Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz wurde die Kanzlei White & Case beauftragt, obwohl diese sonst vor allem Banken und Fonds gegenüber Aufsichtsbehörden vertritt (Berliner Zeitung 1 & 2). Das Bundesverkehrsministerium zahlte für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Eisenbahnen über eine Million Euro an externe Berater. Für das Gesetz zur Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung gab das Umweltministerium rund 330 000 Euro aus, für die Novelle des Gesetzes zur Erneuerbaren Energie rund 275 000 Euro.
Für externe Beratung, also Gutachten und dergleichen, werden von den Ministerien sogar noch wesentlich höhere Summen ausgegeben. 40 Millionen Euro im Jahr 2008 allein an Aufträgen deren Wert 50 000 Euro überschreiten. Spitzenreiter ist das Bundesfinanzministerium mit rund 12,5 Millionen Euro, gefolgt von dem Innenministerium mit zehn Millionen Euro und dem Verkehrsministerium mit rund acht Millionen Euro, dass allein 2,6 Millionen Euro für externe Beratung im Zusammenhang mit der Privatisierung der Deutschen Bahn ausgegeben hat. Welche Interessen die Berater dabei verfolgten, lässt sich nur erahnen. Gut, dass es niemand kontrolliert: Es fehlt nämlich an einer einheitlichen Definition, welche externen Verträge als Beraterverträge zu deklarieren und damit auch zu kontrollieren sind (Tagesspiegel).
Der Staat greift also immer häufiger auf die Dienste von externen Beratern zurück. Doch was steckt hinter dieser Praxis, die zwar nicht von Guttenberg erfunden, aber wohl doch perfektioniert wurde? Anzunehmen ist, dass sich die Ideologie des der Privatwirtschaft unterlegenen Staates so weit in die Köpfe der Minister vorgearbeitet hat, dass sie Privaten mehr vertrauen als ihrem eigenen Beamtenapparat. Ebenfalls vermutet werden darf die enge Verbindung zu Lobbyorganisationen, die jeder Zeit gerne bereit sind, fertige Gesetze auf den Tisch zu legen, die ganz sicher zu ihren Gunsten sind. Und sicher ist, dass eine Entfremdung von rechtsstaatlichen Grundsätzen und der im Grundgesetz verankerten Gesetzgebungskompetenz (v.a. Art. 70-74 GG), die einzig bei den gewählten politischen Vertretern liegt, stattfindet und zwar von eben diesen Vertretern selbst. |









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